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Anleitung zur Hilfe einer anderen Person

Historisch: verdächtiges Fahrzeug

Was tun

  1. Ein geparktes Auto allein belegt keine Gefahr. Bei Drohung oder Explosivhinweisen nicht nähern oder berühren.
  2. Bei möglichem Sprengsatz mindestens 200 m vom kleinen Auto, 400 m vom großen Fahrzeug weg. Festen Schutz suchen, Polizei folgen.
  3. Aus dieser Entfernung und außer Sicht Polizei rufen.
  4. Ort und eigene Beobachtung nennen. Unsicherheiten ausdrücklich sagen.
  5. Möglicher Sprengsatz: fern, außer Sicht und weg von Glas warten. Erst auf Polizeianweisung zurück. Türen/Kofferraum nicht zur Untersuchung öffnen.

Was vermeiden

  1. Nicht berühren oder öffnen. Erst nach Polizeifreigabe zurück.
  2. Nicht konfrontieren oder zur Untersuchung nähergehen. Eigene Sicherheit zuerst.
  3. Aussehen, Herkunft, Religion oder Behinderung belegen keine Gefahr. Konkrete Vorgänge beschreiben.
Brennendes Fahrzeug: EigenschutzGasgeruch: EigenschutzExplosivhinweise: EigenschutzZusammenstoß: Verkehrsunfall