Was tun
- Ein geparktes Auto allein belegt keine Gefahr. Bei Drohung oder Explosivhinweisen nicht nähern oder berühren.
- Bei möglichem Sprengsatz mindestens 200 m vom kleinen Auto, 400 m vom großen Fahrzeug weg. Festen Schutz suchen, Polizei folgen.
- Aus dieser Entfernung und außer Sicht Polizei rufen.
- Ort und eigene Beobachtung nennen. Unsicherheiten ausdrücklich sagen.
- Möglicher Sprengsatz: fern, außer Sicht und weg von Glas warten. Erst auf Polizeianweisung zurück. Türen/Kofferraum nicht zur Untersuchung öffnen.
Was vermeiden
- Nicht berühren oder öffnen. Erst nach Polizeifreigabe zurück.
- Nicht konfrontieren oder zur Untersuchung nähergehen. Eigene Sicherheit zuerst.
- Aussehen, Herkunft, Religion oder Behinderung belegen keine Gefahr. Konkrete Vorgänge beschreiben.
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