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Anleitung zur Hilfe einer anderen Person

Vermisste orientierungslose oder schutzbedürftige Person

Was tun

  1. Desorientierte oder gefährdete Person vermisst: sofort Polizei informieren.
  2. Polizei informieren: aktuelles Foto, Kleidung, letzter Ort/Zeit, Telefon und medizinische Risiken.
  3. Bekannte und übliche Orte prüfen, ohne Meldung zu verzögern. Prüfungen notieren.
  4. Bei Auffinden Polizei informieren und medizinischen Hilfebedarf prüfen.
  5. Suche und Meldungen notieren. Sachen und Nachrichten unverändert lassen. Bei Gefahrenstelle draußen bleiben und Rettung informieren.
  6. Wenn jemand verfügbar ist, zu Hause Rückkehr abwarten lassen. Polizei vertraute und frühere Orte nennen. Nicht zur Suche in gefährliches Wasser, Straßen oder Baustellen gehen.
  7. Bei Auffinden ruhig nähern, Abstand lassen, langsam sprechen. Eine Frage zugleich. Gemeinsam an sicherem öffentlichen Ort warten anbieten und Polizei informieren.
  8. Neue oder plötzliche Verwirrtheit: sofort medizinische Hilfe. Nicht Demenz annehmen. Nicht streiten oder festhalten. Bei Gefahr sicher Unterstützung rufen.

Was vermeiden

  1. Keine 24 Stunden warten, um die Polizei zu informieren.
  2. Bei Rückkehr beruhigen, nicht bestrafen oder verhören. Polizei erforderliche Such- und Schutzangaben mitteilen.
Plötzliche Verwirrtheit, Sprach- oder BewegungsstörungSelbstverletzungsgefahrGefunden und krank oder verletzt